Hier finden Sie Erklärungen zu häufig genannten Begriffen rund um Ernährung und Zutaten - mit kurzen Erklärungen.
Die Angabe, ein Lebensmittel sei arm an gesättigten Fettsäuren, sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn die Summe der gesättigten Fettsäuren und der trans-Fettsäuren bei einem Produkt im Fall von festen Lebensmitteln 1,5 g/100 g oder 0,75 g/100 ml im Fall von flüssigen Lebensmitteln nicht übersteigt; in beiden Fällen dürfen die gesättigten Fettsäuren und die trans-Fettsäuren insgesamt nicht mehr als 10 % des Brennwerts liefern.
In unserem Zutaten- und Allergenefinder können Sie mit Hilfe des Filterkatalogs "Kategorien & Merkmale" die Produkte nach Ernährungseigenschaften filtern.
Bei einer Lebensmittelunverträglichkeit oder –intoleranz, ist unser Körper nicht in der Lage, bestimmte Nahrungsbestandteile zu verdauen. Die häufigsten Lebensmittelintoleranzen sind: Laktoseintoleranz, Fruktosemalabsorption sowie Histaminunverträglichkeit. Allergie und Intoleranzen sind unterschiedliche Zustände. Bei einer Allergie bilden sich Antikörper im Blut und der Körper verteidigt sich.
Als Gast können Sie sich zusätzlich über Allergene auf unserer Homepage über den Allergenefinder informieren!
Die Angabe, ein Lebensmittel sei energiearm, sowie jede Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt im Falle von festen Lebensmitteln nicht mehr als 40 kcal (170 kJ) /100 g oder im Falle von flüssigen Lebensmitteln nicht mehr als 20 kcal (80 kJ) /100 ml enthält. Für Tafelsüßen gilt ein Grenzwert von 4 kcal (17 kJ) pro Portion, die der süßenden Wirkung von 6 g Saccharose (ca. 1 Teelöffel Zucker) entspricht.
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Die Angabe, ein Lebensmittel sei energiefrei, sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt nicht mehr als 4 kcal (17 kJ) /100 ml enthält. Für Tafelsüßen gilt ein Grenzwert von 0,4 kcal (1,7 kJ) pro Portion, die der süßenden Wirkung von 6 g Saccharose (ca. 1 Teelöffel Zucker) entspricht.
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Ein Lebensmittel ist fettarm, sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt im Fall von festen Lebensmitteln weniger als 3 g Fett/ 100 g oder weniger als 1,5 g Fett/ 100 ml im Fall von flüssigen Lebensmitteln enthält (1,8 g Fett pro 100 ml bei teilentrahmter Milch).
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Die Angabe, ein Lebensmittel sei fettfrei/ohne Fett, sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt nicht mehr als 0,5 g Fett pro 100 g oder 100 ml enthält. Angaben wie „X % fettfrei“ sind verboten.
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Die Angabe, ein Lebensmittel sei frei von gesättigten Fettsäuren, sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn die Summe der gesättigten Fettsäuren und der trans-Fettsäuren 0,1 g je 100 g bzw. 100 ml nicht übersteigt.
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Wir bekommen ständig von jedem Rohstofflieferanten eine Produktspezifikation. In den Produktspezifikationen für Mehl geben uns unsere Lieferanten eine Erklärung zur Einhaltung der Anforderungen aus dem aktuell gültigen Lebensmittelrecht ab. Unter anderem beinhaltet dies auch die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel.
Unsere Mehllieferanten sind gleichermaßen zu diesem Thema sensibilisiert, so dass sie Glyphosatuntersuchungen in ihr Monitoring-System explizit mitaufgenommen haben.
Unser Sortiment backen wir selbst. Ausnahmen sind z. B. Kekse oder Figuren zu Weihnachten.
Viele Brotsorten werden nach wie vor durch Handarbeit gefertigt, wie z. B. unser Bäckerliebling. Auch unsere Kuchen und Torten werden größtenteils handgefertigt. Doch besonders bei der Zubereitung, Transport und Qualitätssicherung setzen wir auf hochmoderne und computergestützte Technik.
Die Angabe, ein Lebensmittel habe einen hohen Proteingehalt, sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn auf den Proteinanteil mindestens 20 % des gesamten Brennwerts des Lebensmittels entfallen.
Nährstoffe sind die wesentlichen Inhaltstoffe der Nahrung. Zu ihnen zählen Kohlenhydrate, Fette, Eiweiße, Vitamine und Mineralstoffe.
Bei unseren Produkten können Sie sich von uns jederzeit die Angaben zu Energie, Kohlenhydraten und davon enthaltenen Zuckern, Fetten und gesättigten Fettsäuren, Eiweiss und Salz ausdrucken lassen. Dazu können wir Ihnen zusätzlich Auskunft über die Broteinheiten geben.
Außerdem stehen Ihnen auf unserer Homepage www.jb.de alle nötigen Informationen zu Inhaltsstoffen und ein Allergenefinder zur Verfügung.
Wir verwenden ausschließlich echten Käse und keinen Analogkäse.
Unsere knusprigen Käsebrötchen werden mit Edamer (aus pasteurisierter Kuhmilch) bestreut. Unsere Snacks wie die Wikinger z.B. mit Danbo (aus pasteurisierter Kuhmilch), Frischkäse (aus Kuhmilch), Brie (aus pasteurisierter Kuhmilch) und unsere Focaccia mit Mozarella (aus pasteurisierter Kuhmilch) belegt.
In unserer Pasta wird Grana Padano (Hartkäse aus Kuhmilch) verwendet. Unsere Bäckwichs enthalten Gouda (aus pasteurisierter Kuhmilch). Unser Bäckwich Kreta enthält Weich-/ Hirtenkäse aus pasteurisierter Kuhmilch und Joghurt-Rahmaufstrich mit Feta aus Schafs- und Ziegenmilch.
Die Angabe, ein Lebensmittel sei natrium-/kochsalzarm, sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt nicht mehr als 0,12 g Natrium oder den gleichwertigen Gehalt an Salz pro 100 g bzw. 100 ml enthält. Bei anderen Wässern als natürlichen Mineralwässern, die in den Geltungsbereich der Richtlinie 80/777/EWG fallen, darf dieser Wert 2 mg Natrium pro 100 ml nicht übersteigen.
Die Angabe, ein Lebensmittel sei natriumfrei oder kochsalzfrei, sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt nicht mehr als 0,005 g Natrium oder den gleichwertigen Gehalt an Salz pro 100 g enthält.
Die Symbole zu den folgenden Eigenschaften finden sie auf den zutreffenden Preisschildern.
Psylliumschalen sind pflanzlichen Ursprungs und eine große Ballaststoffquelle. Diese regulieren die Verdauung und helfen dem Darm aktiver zu sein. Die Psylliumschalen können bei Verstopfung und Durchfall helfen, da sie viel Wasser binden und sie fördern den Darm sich zu entleeren.
Außerdem fördern sie auch das Wachstum von guten (darmfreundlichen) Bakterien, die im Darm die Flora verbessern. Zudem wird genauso wie bei den Vollkornbroten, die reich an Ballaststoffen sind, der Blutzuckerspiegel beim Verzehr von anderen Kohlenhydraten und Zuckern nicht so schnell steigen, da sie nicht so schnell in den Blutstrom resorbiert werden.
Die Psylliumschalen sind natürlich und können nur positive Auswirkungen auf die Gesundheit haben.
Insbesondere unsere Bäcker- und Konditormeister verbringen einen großen Teil ihrer Zeit damit, vorhandene Produkte weiter zu verbessern und neue Spezialitäten zu entwickeln.
Jede Woche werden diese Neuentwicklungen in einer fachkundigen Runde verkostet und bewertet. Erst wenn alle Teilnehmer dieser Verkostungsrunden leidenschaftlich davon überzeugt sind, bringen wir ein neues Produkt zum Verkauf in unsere Geschäfte.
Die Angabe, ein Lebensmittel sei eine Proteinquelle, sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn auf den Proteinanteil mindestens 12 % des gesamten Brennwerts des Lebensmittels entfallen.
In unserem Zutaten- und Allergenefinder können Sie mit Hilfe des Filterkatalogs "Kategorien & Merkmale" die Produkte nach Ernährungseigenschaften filtern.
Regelmäßig lassen wir unsere Produkte professionell durch den Verband des Deutschen Bäckerhandwerks sowie des Institutes für die Qualitätssicherung von Backwaren (IQBack) bewerten.
Zusätzlich werden täglich in unseren Bäckereien Stichproben von jeder Brot- und Brötchensorte genommen. Die Kuchen und Torten werden zur Kontrolle optisch begutachtet und gewogen.
Außerdem setzen wir bei unseren Produkten auf hauseigene Rezepte, wählen unsere Rohstofflieferanten sorgfältig aus und überprüfen unsere Geräte und Räumlichkeiten regelmäßig auf die neuesten Hygiene-Anforderungen. Im Juli 2017 wurden wir wieder erfolgreich nach ISO 22000: 2005 zertifiziert. Schwerpunkt der erfolgreichen Zertifizierung war ein gut etabliertes Qualitätsmanagementsystem wie HACCP, das eine gute Lebensmittelsicherheit neben der Einhaltung der Hygienevorschriften gewährleistet.
Wenn möglich beziehen wir unsere Zutaten von regionalen Lieferanten. Unser Landsaft kommt beispielsweise aus Satow (Mecklenburg). Bei zu großem Lieferbedarf, wie bei unserem Mehl z. B., ist dies leider nicht immer möglich. Zudem verwenden wir auch internationale Spezialitäten, wie Oliven, Kaffee oder kalifornische Walnüsse.
Die Angabe, ein Lebensmittel sei zuckerarm, sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt im Fall von festen Lebensmitteln nicht mehr als 5 g Zucker pro 100 g oder im Fall von flüssigen Lebensmitteln 2,5 g Zucker pro 100 ml enthält.
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Die Angabe, ein Lebensmittel sei zuckerfrei, sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt nicht mehr als 0,5 g Zucker pro 100 g bzw. 100 ml enthält.
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