Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen.
Insekten? Kommen uns nicht in die Tüte!
Seit 2021 schon dürfen laut EU „neuartige Lebensmittel“ verarbeitet werden.
Wir können verstehen, dass auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Ernährung möglicherweise auch Insekten wie Mehlwürmer, Heuschrecken, Grillen und Getreideschimmelkäfer als alternative Proteinquelle sinnvoll sein können. Ob das aber den Wünschen des Verbrauchers entspricht!? Wir glauben, dass die meisten eine Verwendung von Insekten heute ablehnen. Wir wollen, dass sich unsere Gäste bei uns wohlfühlen und uns vertrauen. Insofern: Nein, wir verwenden heute und in absehbarer Zukunft keine Insekten.
Selbstverständlich schauen wir uns Ernährungstrends genau an und bewerten inwieweit sie sich mit den Wünschen unserer Gäste decken und dann – da könnt ihr sicher sein, dann sprechen wir auch offen und transparent darüber.
Wenn ihr es einmal ganz genau wissen wollt, welche Zutaten in einem bestimmten Produkt enthalten sind, fragt gerne unsere freundlichen Genussberaterinnen und -berater hinter der Theke – sie können euch auf Knopfdruck eine vollständige Zutaten- und Nährwertliste ausdrucken.
Wir wünschen weiterhin Echten Genuss.
Sie befürchten, dass dadurch die Qualität unserer leckeren Produkte beeinträchtigt wird und wir dem hygienischen Aspekt im Umgang mit Lebensmitteln nicht die nötige Beachtung schenken würden.
Ist das Arbeiten mit Handschuhen nicht hygienischer, als ohne Handschuhe?
Wir haben täglich so viele Anfragen, dass wir gezwungen sind, unsere Unterstützung, Engagement und unser Sponsoring stark zu fokussieren. Die Schwerpunkte sind die Tafeln, die AIDS – Hilfen, die Obdachloseninitiative „Hinz und Kunzt“ und vieles mehr.
Zudem haben wir ein eigenes, ganz persönliches, soziales Projekt, was uns sehr am Herzen liegt und uns finanziell als auch von der man-power her sehr, sehr fordert: Hier geht es um Laib und Leben - Unsere BrotRetter.
OHNE staatliche Förderung oder Steuerbegünstigung ist ein gemeinsames Projekt mit dem Obdachlosen – Straßenmagazin Hinz & Kunzt „BrotRetter – den Menschen und dem Brot eine zweite Chance.“ und dem BrotRetter in Lübeck in enger Kooperation mit der Vorwerker Diakonie realisiert worden. Hier wird ein Großteil unserer Retouren zu einem reduzierten Preis in Zusammenarbeit mit Menschen mit einer nicht so gerade verlaufenden Biografie veräußert. Wir wenden pro Jahr für diese zwei Projekte ca. 120.000€ auf.
Ein erster, großer Traum ist in Erfüllung gegangen: wir konnten Menschen in unsere Reihen, in den ersten Arbeitsmarkt, übernehmen. Sie entwickeln sich großartig. Ihre Festeinstellung bei uns erfüllt uns mit Stolz und Freude. Mehr Informationen über unser Engagement unter http://www.BrotRetter.de
Hinweisgeberschutzgesetz / Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - was kann gemeldet werden?
Seit dem 2. Juli 2023 gilt in Deutschland das „Hinweisgeberschutzgesetz“ (HinSchG). Wir sind aufgrund dieses Gesetzes verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Hinweisgebende/Whistleblower können Missstände, die Ihnen in oder im Zusammenhang mit unserem Unternehmen aufgefallen sind, melden. Dabei kann es sich entweder um Verstöße gegen europäisches oder deutsches Recht handeln. Meldungen, die die oben genannten Verstöße betreffen, unterliegen strikter Vertraulichkeit, um hinweisgebende Personen und die Personen, die in der Meldung genannt werden, maximal zu schützen.
Die interne Meldestelle ist auch für das Beschwerdeverfahren nach § 8 des „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ (LkSG) verantwortlich, sodass zusätzlich auch menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten vertraulich gemeldet werden können. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet uns als Unternehmen gesetzlich zur Achtung von Menschenrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten. Dies beinhaltet, die menschenrechtlichen Risiken zu analysieren, Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einzurichten und über diese Aktivitäten zu berichten.
Beschwerden, zum Beispiel über die Qualität der Produkte oder der Service in unseren Geschäften, gelten nicht als Compliance-Hinweise. Hierfür wenden Sie sich bitte an den Kundenservice.
Interne Meldestelle
Bitte kontaktieren Sie die interne Meldestelle über:
https://jb.integrityline.app/
Alle Hinweise, die über die Meldeplattform eingereicht werden, werden von dem Compliance Team von Junge Die Bäckerei. einer vertraulich und unvoreingenommen Bewertung unterzogen.
Die digitale Meldeplattform ermöglicht eine datenschutzkonforme Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und dem zuständigen Compliance-Team – auf Wunsch auch anonym. Wir ermutigen jedoch jede hinweisgebende Person, ihre Identität offenzulegen, um die Bearbeitung des Hinweises und die weiteren Untersuchungen zu unterstützen.
Externe Meldung
Neben unserem Meldeportal besteht auch die Möglichkeit einer externen Meldung bei einer zuständigen öffentlichen Meldestelle.
Intern oder extern?
Sie haben laut Gesetz die Wahl, zunächst die interne Meldestelle zu kontaktieren oder sich direkt an die externe Meldestelle zu wenden. Gleichwohl bitten wir Sie, zunächst immer die interne Meldestelle anzusprechen. Wir nehmen jede Meldung stets sehr ernst und bemühen uns, wirksam gegen den Verstoß vorzugehen. Falls Ihrer internen Meldung aus Ihrer Sicht nicht wirksam abgeholfen wurde, steht es Ihnen selbstverständlich frei, danach die zuständige externe Meldestelle aufzusuchen.